Schön, dass es Fronleichnam gibt: dank dieses gesetzlichen Feiertags gibt es für alle Arbeitnehmer die Gelegenheit, zusätzlich am 20. Juni 2025 einen freien Tag zu nehmen. Fronleichnam ist immer donnerstags, sodass zwischen diesem freien Tag und dem Wochenende nur ein Arbeitstag liegt - dieser wird als Brückentag bezeichnet. Wer z.B. am Freitag einen Urlaubs- oder Gleittag nimmt, bekommt dadurch vier freie Tage am Stück - ein sog. verlängertes Wochenende. Weitere Bezeichnungen für solche Brückentage sind "Fenstertage" oder "Zwickeltage".
Schulen setzen häufig für den Brückentag nach Fronleichnam einen der beweglichen Ferientage ein. Viele Schüler haben somit vier Tage am Stück schulfrei. Arbeitnehmer, die am Brückentag nach Fronleichnam einen Urlaubstag nehmen, dürfen sich ebenfalls über vier aufeinanderfolgende arbeitsfreie Tage freuen. Das verlängerte Fronleichnamswochenende ist ein beliebter Zeitraum für Kurzurlaube im In- und Ausland. Die Tourismusbranche hat sich darauf abgestimmt und bewirbt jedes Jahr spezielle Angebote für das verlängerte Wochenende ab Fronleichnam. Daher ist mit einer Veränderung der Verkehrsströme zu rechnen: Zu Beginn und gegen Ende des langen Wochenendes sind viele Urlauber auf den Straßen unterwegs, wohingegen am Brückentag selbst der Berufsverkehr meist ruhiger verläuft.
Für den Handel ist der Brückentag nach Fronleichnam von großer Bedeutung. Da viele Menschen am Brückentag einen Urlaubstag nehmen, erhöht sich die Zahl der Laufkundschaft. Familien nutzen den Tag für gemeinsame Einkäufe in den Städten und die Geschäfte reagieren darauf mit besonderen Angeboten. Es kommt regelmäßig zu überfüllten Innenstädten, belegten Parkhäusern und verlängerten Wartezeiten an den Kassen. Produktionsbetriebe nutzen den Brückentag beispielsweise für Wartungsarbeiten an den Maschinen, da eine wirtschaftliche Produktion bei geringer Belegschaft kaum möglich ist.
Am Fronleichnamsfest feiern Christen das Sakrament der Eucharistie. Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In überwiegend von Katholiken bewohnten Gebieten Deutschlands regelt die Fronleichnamsverordnung die Arbeitsfreiheit für diesen Tag. Fronleichnam findet immer am 60. Tag nach dem Ostersonntag statt, weshalb der Brückentag zu Fronleichnam immer auf einen Freitag fällt.
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